Liebe VAMV-Mitglieder, liebe Interessierte,

der vorliegende Referentenentwurf stellt aus Sicht des VAMV allenfalls einen ersten Schritt zu einer Kindergrundsicherung dar. In der Zusammenschau ist nicht erkennbar, wo die angekündigten Verbesserungen für Alleinerziehende liegen sollen. Als sehr positiv begrüßt der VAMV, dass Unterhalt und Unterhaltsvorschuss künftig zu 45 Prozent bei der Höhe des Zusatzbetrages zählen sollen, statt zu 100 Prozent wie im Bürgergeld. Das ist wichtig, denn sonst hätte ausgerechnet die Kindergrundsicherung für Kinder von Alleinerziehenden die heute Kinderzuschlag erhalten, eine Verschlechterung bedeutet. Allerdings wird für Einelternfamilien im SGB II diese Verbesserung wieder aufgefressen. Denn der Teil des Kindergarantiebetrags, der nicht für die grundlegenden Bedarfe des Kindes verwendet werden muss, kann immer noch auf den elterlichen Bedarf angerechnet werden. Hier bleibt es beim Status quo. Heute Kinderzuschlagsberechtigten drohen sogar Verschlechterungen, z.B. wenn der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung für Umgangstage gekürzt wird und Unterhalt ab 500 Euro den Zusatzbetrag stärker reduziert also es jetzt beim Kinderzuschlag der Fall ist. Kinder im Schulalter würden ihren Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss verlieren, wenn Alleinerziehende nicht mindestens ein eigenes Einkommen von 600 Euro vorweisen können. „Erwerbsanreize“ als Begründung dafür gehen an der Lebensrealität von Alleinerziehenden vorbei.

Der VAMV fordert daher dringend Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf, damit die Kindergrundsicherung tatsächlich eine Verbesserung für Alleinerziehende bringt und keine Mogelpackung wird.

Perspektivisch muss die geplante neue Leistung zu einer echten Kindergrundsicherung weiterentwickelt werden: Diese muss Kindern aus Familien ohne oder mit kleinen Einkommen tatsächlich soziokulturelle Teilhabe ermöglichen. Dafür braucht es eine substanzielle Verbesserung in der Höhe, die sich am tatsächlichen Bedarf von Kindern und nicht am Budget der Staatskasse orientiert.

Die ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf unter VAMV_Stlgn_RE_Kindergrundsicherung_2023