Gegenstand der Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages sind ein Gesetzentwurf der Fraktion der Linken und ein Antrag der Fraktion der Grünen zur Reform des Kinderkrankengeldes. Sie verweisen auf Handlungsbedarf beim Kinderkrankengeld, der zwar schon längerfristig besteht, in der Corona-Pandemie aber umso deutlicher geworden ist. Der VAMV ist als Sachverständige geladen.

Nach Ansicht des VAMV sind für die Zeit der Corona-Pandemie dringend kurzfristige Verbesserungen bei der Unterstützung für Familien ohne (ausreichende) Kinderbetreuung nötig. Staatliche Leistungen, die die Existenzsicherung von Alleinerziehenden angesichts geschlossener oder nur eingeschränkt geöffneter Kitas und Schulen gewährleisten, müssen für Kinder bis 14 Jahre gewährt werden. Der Gesetzgeber muss sie darüber hinaus in einem Regelungsbereich verorten, der eine zeitnahe Auszahlung ermöglicht und in dem insbesondere Geringverdienende mit einem vollständigen Lohnausgleich abgesichert werden können. Um der unterschiedlichen Lebenssituation von Familien gerecht zu werden, sollten sie sowohl ein ganztägiges Fernbleiben von der Arbeit als auch flexible Teilzeitlösungen ermöglichen.

Über die besondere Ausnahmesituation des Lockdowns hinaus ist die Einführung einer Lohnfortzahlung bei Krankheit eines Kindes eine wichtige Maßnahme für Geringverdienende, für die sich auch vergleichsweise kleine Einkommenseinbußen spürbar bemerkbar machen. Eine dauerhafte Erhöhung der Altersgrenze für das zu betreuende Kind und einer Altersstaffelung des Anspruchs auf Kinderkrankentage sind außerdem wichtige Bausteine dafür, dass das Kinderkrankengeld der Lebensrealität von Einelternfamilien gerecht werden und sie bei Krankheit eines Kindes wirksam unterstützen kann.

Die vollständige Stellungnahme steht hier als Download für Sie bereit.