Familienentlastung muss Hand in Hand mit Kampf gegen Kinderarmut gehen – Kinderzuschlag reformieren!
6. Juni 2018. Höheres Kindergeld, steigende Steuerfreibeträge – das wird viele Familien freuen. Unter ihnen auch einzelne Alleinerziehende, sofern das Einkommen so hoch ist, dass sie von den angekündigten Steuervorteilen profitieren. Für den Großteil der Alleinziehenden wird das allerdings nicht der Fall sein. Anlässlich der Ankündigung des Finanzministeriums, das Familienentlastungsgesetz auf den Weg zu bringen, erklärt Erika Biehn, Vorsitzende des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV):
„Das Familienentlastungsgesetz muss Hand in Hand mit den angekündigten Maßnahmen gegen Kinderarmut gehen. Sonst wird es für Alleinerziehende erneut heiße Luft statt Entlastung für ihre Familie geben. Das Kindergeld soll um 10 Euro erhöht werden – aber im gleichen Zuge sinkt der Unterhaltsvorschuss oder das Hartz IV-Geld. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei all den Alleinerziehenden mit kleinen Einkommen nicht an.
Die Reform des Kinderzuschlags gehört nach oben auf die Agenda. Es braucht kurzfristig eine Verbesserung des Kinderzuschlags für Alleinerziehende. Dieser kann nur dann Armut in Einelternfamilien senken, wenn das Anrechnen von Unterhaltsvorschuss oder Unterhalt nicht mehr zum Wegfall des Kinderzuschlags führen. Der Ausbau des Unterhaltsvorschuss vergangenes Jahr hat dieses Problem sogar ausgeweitet und manche Alleinerziehende mit kleinen Einkommen schlechter gestellt. Statt rechte Tasche – linke Tasche zu spielen, müssen Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, Kinderzuschlag, Wohngeld und das Bildungs- und Teilhabepakt so aufeinander abgestimmt werden, dass unterm Strich der Ausbau des Unterhaltsvorschuss bei allen Alleinerziehenden im Portmonee an-kommt.
Insgesamt brauchen wir einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung, damit kein Kind im Dschungel der familienpolitischen Leistungen verloren geht.“