Berlin, 28. Oktober 2021. Anlässlich der anstehenden Veröffentlichung der Düsseldorfer Tabelle 2022 fordert der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die prekäre Lage vieler Einelternfamilien durch Änderungen der Tabelle nicht weiter zu verschärfen. Die Vorschläge der Unterhaltsrechtskommission des Deutschen Familiengerichtstages weisen jedoch leider in die entgegengesetzte Richtung. „Unterm Strich bedeuten die Vorschläge der Kommission Kürzungen für unterhaltsberechtigte Kinder beim Unterhalt und mehr Mangelfälle. Dies wird ein grundlegendes Problem weiter verschärfen statt lösen: der Kindesunterhalt ist bereits jetzt systematisch zu niedrig“, bemängelt Daniela Jaspers, VAMV-Bundesvorsitzende.
Die Kommission regt grundlegende Veränderungen an, wie etwa die Düsseldorfer Tabelle in Zukunft nur noch auf ein Kind statt wie bisher auf zwei auszurichten. Ferner will die Kommission den notwendigen Selbstbehalt für Erwerbstätige um 70 Euro auf 1.230 Euro und für Nicht-erwerbstätige von 960 Euro auf 1.000 Euro erhöhen, ist einem Artikel in der Zeitschrift für Familienrecht zu entnehmen. Der Mindestunterhalt sei von 2008 bis 2021 um 40 Prozent gestiegen, der Selbstbehalt dagegen nur um 29 Prozent, so die Kommission. Grundlegende Veränderungen seien notwendig, um eine angemessene Relation zwischen Mindestunterhalt und notwendigem Selbstbehalt sicherzustellen. „Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Denn die Rechnung geht nur auf, wenn der Mindestunterhalt auch tatsächlich den Bedarf des unterhaltsberechtigten Kindes deckt. Dies ist aktuell nicht der Fall“, erläutert Jaspers. Die Höhe des Unterhalts ist systematisch zu niedrig angesetzt, da er auf den nicht bedarfsdeckenden sozialrechtlichen Regelsätzen fußt und die soziokulturelle Teilhabe nicht abbildet. „In der Konsequenz springen die Alleinerziehenden in die Bresche und sichern den Bedarf des Kindes aus ihrem eigenen Einkommen, soweit vorhanden“, erklärt Jaspers. Im Jahr 2018, als der Mindestunterhalt bei 399 Euro im Monat lag, gaben Alleinerziehende durchschnittlich 710 Euro für ein in ihrem Haushalt lebendes Kind aus, davon allein 200 Euro für Wohnkosten.
„Anstatt den bereits jetzt nicht existenzsichernden Kindesunterhalt weiter zu kürzen, müssen neue Anknüpfungspunkte anstelle des sächlichen Existenzminimums für den Kindesunterhalt diskutiert und festgelegt werden, die zu einem guten Lebensunterhalt für Kinder führen“, fordert Jaspers.
Die ausführliche Stellungnahme des VAMV zu den Änderungsvorschlägen für die Düsseldorfer Tabelle 2022 finden Sie hier.