Berlin, 21. August 2023. Bundesjustizminister Buschmann will in Trennungsfamilien mitbetreuende Elternteile beim Unterhalt entlasten und damit für Väter Anreize setzen, sich nach einer Trennung stärker in die Betreuung einzubringen, wie er in einem Zeitungsinterview angekündigt hat. Hierzu erklärt Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV): „Die Reform muss sich an der Lebensrealität von Familien orientieren, statt an einem Leitbild von Gleichstellung, das meistens vor einer Trennung gar nicht gelebt wurde. Sonst sieht der VAMV eine große Gefahr für den weiteren Anstieg der Armutsgefährdung von Einelternfamilien. Wer Anreize für Väter setzen möchte, sich stärker in der Erziehung und Betreuung zu engagieren, sollte in Paarfamilien beginnen und Fehlanreize wie das Ehegattensplitting verabschieden, statt das Pferd von hinten aufzuzäumen.“

In einem Viertel der Paarfamilien steigt die Mutter weiter ganz aus dem Beruf aus. Wenn beide Elternteile arbeiten, dominiert das Modell er Vollzeit, sie Teilzeit, so die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes. Alleinerziehende arbeiten bereits zu 46 Prozent in Vollzeit, die Armutsquote ist mit 42 Prozent dennoch hoch wie bei keiner anderen Familienform.

Um bei einer Reform des Unterhaltsrechts zu einer fairen Lastenverteilung zwischen den Eltern zugunsten des Kindes zu kommen, sind drei Kriterien zu berücksichtigen: 1. Die Existenz des Kindes muss in beiden Haushalten gesichert sein. Eine Barunterhaltspflicht beider Eltern darf erst bei spürbarer Entlastung des hauptbetreuenden Elternteils im Alltag einsetzen, damit dieser den Kindesunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit auch erwirtschaften kann. Dies ist im paritätischen Wechselmodell gegeben, jedoch nicht bei erweitertem Umgang. Zudem müssen auch Wechselmehrkosten angemessen berücksichtigt sein. 2. Es darf keine Interessenkonflikte zwischen Existenzsicherung und Umgang geben. Ein Tag mehr oder weniger Umgang darf nicht zu wesentlich geringerem oder höherem Unterhalt führen. 3. Eine faire Unterhaltsregelung muss die Lebensverlaufsperspektive beider Elternteile mit einbeziehen. Nach dem Grundsatz familiärer Solidarität müssen familienbedingte Nachteile in der Erwerbsfähigkeit ausgeglichen werden. Wichtig ist das Verankern von angemessenen Übergangsfristen.

Der VAMV hat ein 3-Stufen-Modell entwickelt und für unterschiedliche Betreuungsmodelle Folgen für den Unterhalt ausbuchstabiert:

https://www.vamv.de/fileadmin/user_upload/bund/dokumente/Stellungnahmen/2023/VAMV_3-Stufen-Modell_Kindesunterhalt_2023.pdf