12. Januar 2021. Gute Nachrichten: Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende liegt nun dauerhaft bei 4.008 Euro! Das ist eine Verdoppelung der bisherigen Höhe von 1.908 Euro. Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde vorübergehend für die Jahre 2020 und 2021 die Erhöhung auf 4.008 Euro beschlossen, um die Mehrbelastung von Alleinerziehenden in der Corona-Krise aufzufangen. Fast geräuschlos haben sich die Regierungsfraktionen im Dezember darauf verständigt, diese Erhöhung in nach § 24b Einkommenssteuergesetz zu entfristen. Dies sei ein wichtiges Signal für alle alleinerziehenden Mütter und Väter, die große Herausforderungen meistern müssen, betonte die CSU im Bundestag, welche die Erhöhung nach eigenen Angaben angestoßen hat. Mit dem Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020 liegt der Entlastungbetrag für Alleinerziehende nun dauerhaft bei 4.008 Euro.

Der VAMV fordert seit vielen Jahren Steuergerechtigkeit für Alleinerziehende und hatte zuletzt in der Anhörung des Haushaltsausschuss zum Konjunkturpaket im Juni 2020 auf eine dauerhafte Erhöhung gedrungen. Trotz Verdoppelung ist der Entlastungsbetrag jedoch weiter zu niedrig, um Alleinerziehende in vergleichbarer Weise wie Ehepaare zu entlasten. Insgesamt wünscht sich der VAMV bei der Familienbesteuerung den Mut für grundlegende Reformen, um für Steuergerechtigkeit für Alleinziehende zu sorgen und um der Vielfalt von Familienformen gerecht zu werden.

Der VAMV plädiert für einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteuerung, statt der bestehenden Besteuerung nach Familienform.“