Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2019!

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab bekannt, dass zum 1.1.2019 die Düsseldorfer Tabelle geändert wird:
Änderung der Bedarfssätze – Mindestunterhalt beträgt ab dem 1.1.2019 für
– Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 354 Euro statt bisher 348 Euro
– Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 406 Euro statt bisher 399 Euro
– Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 476 Euro statt bisher 467 Euro.