INFEKTIONSSCHUTZGESETZ: Entschädigungsansprüche für Verdienstausfälle

Den Regierungspräsidien in Baden-Württemberg wurde die Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen zur Entschädigung für Verdienstausfälle nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 56, 57 und 58) übertragen. Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für Antragsteller aus dem Regierungsbezirk Stuttgart die zuständige Stelle. Über die Internetseite www.ifsg-online.de können Sie jetzt über ein Online-Verfahren Ihren Antrag stellen.

Haben Sie Fragen zu den Anspruchsvoraussetzungen und zur Antragstellung? Im Infoportal sowie auf der Internetseite des Sozialministeriums finden Sie umfassende Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Darüber hinaus erreichen Sie uns per Mail an Entschaedigung-ifsg@rps.bwl.de und per Telefon über 0711 / 904 – 39777. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen kann.