Berlin, 4. November 2021. Was passiert, wenn getrennte Eltern sich nicht über die Corona-Schutzimpfung einigen können? Grundsätzlich ist die Impfung eine Frage von erheblicher Bedeutung. Das heißt, kein Elternteil kann allein hierüber entscheiden. Können die Eltern sich nicht einigen, besteht die Möglichkeit, beim Familiengericht die Übertragung der Entscheidungsbefugnis in der Impfangelegenheit nach § 1628 BGB zu beantragen. Das Familiengericht wird dann die Entscheidungsbefugnis demjenigen Elternteil übertragen, der nach seiner Überzeugung die bessere Entscheidung für das Kind treffen wird. Liegt eine Empfehlung der STIKO für die im Streit liegende Impfung vor, so wird demjenigen Elternteil die Entscheidungsbefugnis übertragen, der das Kind impfen will, soweit bei dem Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen. Das ist höchstrichterliche Rechtsprechung. Über die Corona-Schutzimpfung hat der BGH als höchstes Gericht noch nicht konkret entschieden, aber es ist davon auszugehen, dass er auch bei dieser Impfung so entscheiden würde. Das OLG Frankfurt hat bereits eine Entscheidung in diesem Sinne getroffen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.08.2021).

Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass bei einem Rechtsstreit das Familiengericht mit Blick auf die aktuelle Empfehlung der STIKO für die Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche von 12- 17 Jahren für ein Kind in dieser Altersgruppe die Entscheidungsbefugnis über die Impfung dem Elternteil übertragen wird, der das Kind impfen will.

Das OLG Frankfurt hat darauf verwiesen, dass auch der Kindeswille beachtet werden muss, wenn sich das Kind im Hinblick auf sein Alter und seine Entwicklung eine eigenständige Meinung zur streitigen Frage bilden kann. In dem entschiedenen Fall war der Jugendliche bereits 16 Jahre alt. Ob und wieweit der Kindeswille bei jüngeren Kindern eine entscheidende Rolle spielt, wird allerdings sehr vom Einzelfall und letztendlich auch vom entscheidenden Gericht abhängen.

(Ein Artikel des VAMV-Bundesverbands: https://www.vamv.de/vamv-startseite)