Starkes-Familien-Gesetz: Kinderzuschlag endlich stark für Alleinerziehende!

Mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ wurde der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet, indem die Anrechnung von Kindeseinkommen verbessert wurde.

Kindeseinkommen wie Kindesunterhalt, Unterhaltsvorschuss, Waisenrente oder BAföG wird seit dem 1. Juli nur noch zu 45 Prozent auf den maximal möglichen Kinderzuschlagsanspruch von nun 185 Euro angerechnet. Weitere weitreichende Verbesserungen treten zum 1. Januar 2020 bei der Anrechnung von Elterneinkommen in Kraft: Die Höchsteinkommensgrenze entfällt, der Anspruch auf Kinderzuschlag wird damit auf höhere Einkommensgruppen ausgeweitet.

Für Alleinerziehende, deren Antrag bisher abgelehnt wurde, kann sich also ein neuer Antrag lohnen!

Mit dem Bezug von Kinderzuschlag sind weitere Vergünstigungen verbunden, wie der Anspruch auf die ebenfalls verbesserten Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets und ab dem 1. August 2019 eine Befreiung von den Kitagebühren.

Einen guten ersten Einstieg und Informationen, in welchen Einkommensgruppen sich die Beantragung von Kinderzuschlag lohnen kann, bietet die Broschüre „KiZ – der Zuschlag zum Kindergeld“ des Bundesfamilienministeriums: Kinderzuschlag.pdf

Alleinerziehende und Berater*innen können mit dem KiZ-Lotsen der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse einfach feststellen, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag in Betracht kommt.

Achtung! Beim KiZ-Lotsen ist es nützlich, den evtl. Wohngeldanspruch zu kennen, falls das Wohngeld nötig ist, um im Einzelfall die Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II zu vermeiden.

Tiefer gehende Informationen zum KiZ-Anspruch, beispielsweise zur Berechnung der individuellen Mindest- und der noch bis Ende dieses Jahres geltenden Höchsteinkommensgrenze liefert das Merkblatt zum Kinderzuschlag der Familienkasse (siehe Anhang). Das Merkblatt kann auch über www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/merkblatt-kinderzuschlag/73908 in gedruckter Form bestellt werden. Außerdem kommt Ihr über den Link www.familienportal.de/familienportal/familienleistungen/kinderzuschlag auf das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit weiteren Informationen zum Kinderzuschlag.