Unterhaltsrecht
Im vereinfachten Unterhaltsverfahren nach §§ 249 ff. FamFG ist nach der Kindesunterhalt-Formularverordnung ein bundeseinheitlich vorgegebener Formularsatz – bestehend aus einem Antragsformular nebst Merkblatt – zu verwenden (§ 259 Absatz 2 FamFG).
Hier finden Sie das Formular für die Festsetzung des Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren (Stand 1. Januar 2016).