Kinder im Blick behalten: Gemeinsame elterliche Verantwortung nach Trennung stärken

Auszug aus dem VAMV-Grundsatzprogramm:

Eltern sollen selbstbestimmt und gleichberechtigt entscheiden, welches Umgangsmodell individuell das Beste für sie und insbesondere für ihre Kinder ist. Umgangsmodelle sollten den jeweiligen familiären Verhältnissen angepasst sein. Bei der Entscheidung welches Umgangsmodell das Richtige ist, sollten sowohl Überlegungen zum Kind einfließen (z.B. Alter, Wünsche, Befindlichkeiten, Persönlichkeit, elterliche Bindung) als auch die Lebensentwürfe der Eltern, die verschiedenen Wohnorte und die finanziellen Rahmenbedingungen.

Verständigen sich die Eltern einvernehmlich auf ein Umgangsmodell, ist dieses in der Regel beständiger, da es sich für die Beteiligten eigenverantwortlich und fair anfühlt. Eine gemeinsame schriftliche Elternvereinbarung sollte Klarheit und Verbindlichkeit über die elterliche Sorge- und Umgangspraxis sowie den Unterhalt herstellen.

Der bestehende rechtliche Rahmen ermöglicht es Eltern und Kindern, sich die Umgangsregelung auszusuchen, die am besten zu ihnen passt. Ändern sich die Voraussetzungen, kann auch die Umgangsregelung wieder abgeändert werden. Das ist genau richtig. Ein gesetzliches Leitbild für ein bestimmtes Umgangsmodell lehnen wir daher ab. So halten wir insbesondere die gerichtliche Anordnung des paritätischen Wechselmodells gegen den Willen eines Elternteils für konfliktverschärfend. Eine solche Anordnung birgt das Risiko, die Kinder ungeschützt dem Streit der Eltern ausgesetzt sind. Das paritätische Wechselmodell kann nur dann funktionieren, wenn die Eltern fähig und bereit sind miteinander, zu kommunizieren und zu kooperieren. Vor allem bei langanhaltenden Konflikten zwischen den Eltern sowie bei kleinen Kindern ist das Wechselmodell nicht geeignet.

Beratung kann Eltern unterstützen, eine faire Regelung für ein Betreuungsmodell zu finden. Wir fordern Beratungsangebote, die gut erreichbar (Distanz, Terminfindung und Öffnungszeiten), professionell, ergebnisoffen und kostenlos sind. Hier muss ein Wunsch- und Wahlrecht zwischen unterschiedlichen Beratungsangeboten gelten. Die Beratung kann die Eltern sowohl dabei begleiten, ein Modell für die gemeinsame Elternschaft zu entwickeln, als auch die Beziehungs- und Kommunikationsprobleme der Eltern sowie die erlebten Verletzungen aufzuarbeiten. Notwendig sind verschiedene Beratungsangebote wie beispielsweise Einzelberatung oder gemeinsame Beratung, Mediation oder Trennungsgruppen für Kinder. Beratung stößt da an ihre Grenzen, wo Eltern sich nicht verständigen können bzw. wollen oder Gewalt im Spiel ist. In dem Fall muss ein Familiengericht das Betreuungsmodell festlegen.

 

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