Liebe VAMV-Mitglieder,
Liebe Interessierte an unserer Arbeit,

Bundesjustizminister Buschmann will in Trennungsfamilien mitbetreuende Elternteile beim Unterhalt entlasten und damit für Väter Anreize setzen, sich nach einer Trennung stärker in die Betreuung einzubringen, wie er in einem Zeitungsinterview angekündigt hat.

Die Entlastung der Unterhaltsberechtigten soll bei einer Betreuung von 30 bis 40% bei gut 100 Euro im Monat liegen. Nach m. E. werden die hauptbetreuenden Mütter weiter benachteiligt werden.
(siehe unten „Solidarität nach Trennung“)

Das Hauptproblem liegt darin allerdings darin begründet, dass maximal ein Drittel aller Alleinerziehenden überhaupt Kindesunterhalt in Höhe der Düsseldorfer Tabelle erhält.
Daher fordern wir schon lange, dass eine Datenerhebung zum Thema Kindesunterhalt bundes- und auch landesweit weit erfolgen soll. Unterhalt nicht zu zahlen ist kein Kavaliersdelikt, sondern bei Leistungsfähigkeit eine Straftat.

Ein umgangsberechtigter Elternteil, der das Kind an jedem 2. Wochenende betreut, die Hälfte der Ferien und einen Tag in der Woche, kommt gut auf die geforderten 30 %.
Es geht auch nicht nur um die zeitliche Betreuung, sondern um eine echte Verantwortungsübernahme. Daran hapert es gewaltig bei vielen Umgangsberechtigten.

Die Mütter erhalten seit der Umgangsreform von 2008 keinen Ehegatten – oder Betreuungsunterhalt mehr, sobald das jüngste Kind 3 Jahre alt ist. Dann sollen sie das Geld für sich selber erwirtschaften. Leider ist das nicht möglich, da die bedarfsgerechte Kinderbetreuung für eine auskömmliche Beschäftigung fehlt. Das interessiert aber nicht und daher sind so viele Alleinerziehende im Hilfesystem und finden dort auch nur sehr schwer wieder heraus. Man ging 2008 davon aus, dass wenn schon kein Betreuungsunterhalt für die Mutter bezahlt werden muss, dass dann wenigstens der Kindesunterhalt fließt. Leider ein Trugschluss.

Zudem muss man den Elternteilen, die beruflich jahrelang zugunsten der Kinder beruflich zurückgesteckt haben, eine Übergangszeit nach der Trennung gewähren, damit diese Zeit haben, die beruflichen Nachteile aufzuholen.

Daher ist der Vorschlag des Justizministers aus meiner Sicht nicht zum Wohle der Kinder und der hauptbetreuenden Elternteile. Das Existenzminimun der Kinder muss gewährt sein. Der Einkommensunterschied (Lebensstandard) zwischen den Geschlechtern wird weiter vergrößert, das kann nicht im Sinne des Kindes sein. (beim Papa im Wohlstand – bei der Mutter in Armut!)
Der VAMV hat ein 3-Stufen-Modell entwickelt und für unterschiedliche Betreuungsmodelle Folgen für den Unterhalt ausbuchstabiert:
VAMV_3-Stufen-Modell_Kindesunterhalt_2023 (1)

Herzliche Grüße
Brigitte Rösiger

VAMV_PM_Reform Kindesunterhalt_21082023 (5)

Solidaritaet_nach_Trennung_-_Worum_es_geht

Die_Forderungen_im_UEberblick