Berlin, 12. Februar 2021. Der Bundestag berät heute über den Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. „Diesmal muss der Kinderbonusvoll bei den Alleinerziehenden ankommen“, fordert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV). Im vergangenen Jahr konnten unterhaltszahlende Elternteile die Hälfte des Kinderbonus für sich beanspruchen, selbst wenn sie sich angesichts geschlossener Schulen und Kitas kaum oder gar nicht um die Betreuung ihres Kindes gekümmert haben. „Halber Kinderbonus bei doppelter Belastung hat im vergangenen Jahr für viel Unverständnis, Wut und Empörung bei Alleinerziehenden gesorgt. Nur wenige Alleinerziehende sind in der glücklichen Situation, dass der andere Elternteil die fehlende Kinderbetreuung mit ausgleicht“, erläutert Jaspers. Laut einer Elternbefragung aus 2020 blieb bei Alleinerziehenden die Aufteilung der Betreuung mit 73 Prozent stabil, bei 18 Prozent wurde sie ungleicher und bei lediglich 9Prozent weniger ungleich. „Diesmal muss der Kinderbonus so ausgestaltet sein, dass er voll dort zur Verfügung steht, wo gebraucht wird am Lebensmittelpunkt des Kindes, da hier die Kosten für das Kind entstehen“, unterstreicht Jaspers. „Alleinerziehende haben typischerweise Mehrausgaben im Lock-down, etwa weil das Mittagessen in Schule und Kita wegfällt, weil Homeschooling Druckerpatronen kostet. Wir wollen einen Kinderbonus und keinen Elternbonus – deshalb fordern wir den vollen Kinderbonus für Alleinerziehende! Fürs Wechselmodell schlagen wir eine hälftige Verteilung des Kinderbonus in den paritätisch betreuendeHaushalten vor“, so Jaspers. Eine pauschale Aufteilung des Kinderbonus wäre jedoch eine Benachteiligung von Alleinerziehenden, die aufgrund der Coronakrise an ihre Grenzen gehen müssen oder sogar darüber hinaus. „Dass die Bundeskanzlerin im Familiendialog in Aussicht gestellt hat, mit der Familienministerin über diese hälftige Aufteilung des Kinderbonus zu sprechen, hat Alleinerziehenden Hoffnung auf eine gerechte Ausgestaltung gemacht“, betont Jaspers. Da der Kinderbonus als einmalige Erhöhung des Kindesgelds umgesetzt ist, greift auch hier die hälftige Aufteilung zwischen getrennten Eltern. Der Kinderbonus hat aber einen ganz anderen Zweck als das Kindergeld: die anhaltenden Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie aufzufangen und so die Konjunktur anzukurbeln. Der VAMV hat bereits 2020 einen Formulierungsvorschlag vorgelegt, mit dem der Kinderbonus voll bei Alleinerziehenden ankommt.
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