Voller Kinderbonus für Alleinerziehende!
Berlin, 12. Juni 2020. Das Kabinett hat heute zentrale Vorhaben des Konjunkturpakets verabschiedet. Es ist geplant, den Kinderbonus bei getrennten Eltern hälftig mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen. Die Kinder von Alleinerziehenden erhalten damit unterm Strich statt 300 Euro nur 150 Euro Kinderbonus.
„Viele Alleinerziehende haben schon mit dem Geld gerechnet. Schließlich hatte das Familienministerium ankündigt, dass der Kinderbonus nicht mit Unterhaltsleistungen verrechnet wird. Die 300 Euro sollen laut Ministerium dabei helfen, die Belastungen der Corona-Pandemie etwas abzufedern und den Familien finanziellen Handlungsspielraum zurückgeben. Für Alleinerziehende haben sich Belastungen durch die Corona-Krise potenziert: Existenzsorgen in Folge der Kita- und Schulschließungen, Spagat zwischen Homeoffice und Homeschooling, wegen Social Distancing nicht auf das soziale Netzwerk zurückgreifen können. Der Kinderbonus wird dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, da hier die Kosten für das Kind entstehen“, kritisiert Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV).
Das Kindergeld als Teil des steuerlichen Familienleistungsausgleichs trägt dazu bei, das Existenzminimum von Kindern nicht zu besteuern. Hier ist es bei getrennten Eltern folgerichtig, das hälftige Kindergeld mit dem Kindesunterhalt zu verrechnen. Da der Kinderbonus als einmalige Erhöhung des Kindesgelds umgesetzt ist, greift auch hier die hälftige Aufteilung. Der Kinderbonus hat aber einen anderen Zweck als das Kindergeld: Belastungen aufzufangen und so die Konjunktur anzukurbeln. „Nur wenige Alleinerziehende sind in der glücklichen Situation, dass der andere Elternteil die fehlende Kinderbetreuung mit ausgleicht. Hinzu kommt, dass sich für Familien mit kleinen Einkommen und somit für viele Alleinerziehende die Kosten erhöht haben: Trotz Kitagebühren kein Mittagessen, ein Rechner reicht nicht fürs Homeoffice und Homeschooling, billige Lebensmittel als Mangelware. 300 Euro sind ein Tropfen auf dem heißen Stein. Diese auch noch zu halbieren, wird viele Alleinziehende vor den Kopf stoßen! Positiv zu verbuchen ist, dass der Kinderbonus nicht auf den Unterhaltsvorschuss und auf Sozialleistungen wie Hartz IV angerechnet werden soll. Diese Ausnahmeregelung muss auf den Kindesunterhalt ausgeweitet werden“, fordert Jaspers.
Alleinerziehende, die einen vollen Kinderbonus für angemessen halten, finden unter www.vamv.de einen Musterbrief an die Politik