Berlin, 9. November 2023. Heute berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung über die Einführung einer Kindergrundsicherung. Damit der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. (VAMV) das Vorhaben überhaupt weiter unterstützen kann, braucht es deutliche Verbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf.
Daniela Jaspers, VAMV-Bundesvorsitzende, sagt dazu: „Alleinerzieh-ende und ihre Kinder haben mit 42 Prozent das höchste Armutsrisiko aller Familienformen. Entgegen der erklärten Absicht der Bundesregierung wird die neue Kindergrundsicherung ihnen sogar Verschlechte-rungen bringen. Erstens droht für Kinder von Alleinerziehenden, die heute Kinderzuschlag beziehen, ein sattes Minus in der Haushaltskasse, wenn der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung künftig für Umgangstage gekürzt wird. Bei parallelem Wohngeldbezug ergeben sich zweitens Einbußen dadurch, dass Unterhalt ab einer bestimmten Höhe stärker auf den Zusatzbetrag angerechnet werden soll. Denn ein Kindeseinkommen verringert zwei Leistungen. 10 Euro mehr Unterhalt können Wohngeld und Kindergrundsicherung zusammen um mehr als 10 Euro reduzieren. Drittens soll der Erwerbsdruck auf Alleinerziehende verstärkt werden, indem der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für alle Schulkinder an ein elterliches Mindesteinkommen geknüpft wird. Das ist ungerecht für die betroffenen Kinder, zumal die Erwerbswünsche von Alleinerziehenden vielerorts an den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen scheitern.“
„Wir fordern vom Deutschen Bundestag, die eingebauten Verschlechterungen für Alleinerziehende aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Im Haushalt der Alleinerziehenden muss für alle Tage des Monats Anspruch auf die Kindergrundsicherung bestehen. Für den Lebensunterhalt des Kindes beim anderen Elternteil ist ein Umgangsmehrbedarf einzuführen. Unterhalt und Unterhaltsvorschuss sind als Kindeseinkommen immer nur zu 45 Prozent auf den Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung anzurechnen. Beim Unterhaltsvorschuss sind die verschärften Anspruchsvoraussetzungen zurückzunehmen“, so Jaspers weiter.
Die geplante Kindergrundsicherung soll aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag bestehen. Die Stellungnahme des VAMV anlässlich der geplanten Anhörung zur Kindergrundsicherung im Familienausschuss finden Sie hier.