Familien in ihrer Vielfalt fördern statt Alleinerziehende zu benachteiligen
Auszug aus dem VAMV-Grundsatzprogramm:
Um Familien in ihrer Vielfalt gerecht zu werden, sollte im Grundgesetz allein die Familie unter den Schutz des Staates gestellt werden, nicht aber die Institution der Ehe. Die Privilegierung der Ehe ist nicht mehr zeitgemäß und führt zu vielen Ungerechtigkeiten.
Um Kinder groß zu ziehen, nehmen Eltern beruf liche und finanzielle Nachteile in Kauf. Diese Nachteile gegenüber Menschen ohne Kinder werden über steuerliche Kinderfreibeträge bzw. durch das Kindergeld ausgeglichen („horizontale Gerechtigkeit“). Was jedoch fehlt, ist die „vertikale Gerechtigkeit“ zwischen Familien mit unterschiedlichen Einkommen: Bei Familien mit hohem Einkommen kommt durch die Kinderfreibeträge ein größerer steuerlicher Nachteilsausgleich an als bei Familien mit niedrigem Einkommen. Viele Alleinerziehende profitieren aufgrund zu geringer Einkommen gar nicht von den Kinderfreibeträgen, ihnen bleibt nur das vergleichsweise geringere Kindergeld. Wir fordern einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung. Diese soll kindbezogene Leistungen bündeln und den bisherigen Familienleistungsausgleich vom Kopf auf die Füße stellen: Je niedriger das Einkommen, desto höher die Förderung.
Steuer-, Sozial- und Unterhaltsrecht sind unzureichend aufeinander abgestimmt und erreichen Einelternfamilien daher nicht in voller Höhe. In vielen Fällen werden kindbezogene Leistungen mit anderen Sozialleistungen Alleinerziehender verrechnet, weshalb die beabsichtigten Förderungen unterm Strich nicht ankommen. So wird beispielsweise das Kindergeld zu 100 Prozent auf den Unterhaltsvorschuss und im SGB II zu 50 Prozent auf den Kindesunterhalt angerechnet. Wir fordern, dass diese Regelungsbereiche besser aufeinander abgestimmt sind, damit Leistungen am Lebensmittelpunkt eines Kindes ankommen: Nämlich dort, wo die Kosten entstehen.
Ehepaare können durch das Ehegattensplitting einen vielfach höheren Steuervorteil erlangen als Alleinerziehende durch ihren steuerlichen Entlastungsbetrag. Für Alleinerziehende stellt dies eine große Ungerechtigkeit dar. Sie sind durch Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit mit einer Mehrbelastung konfrontiert und können im Vergleich zu Paaren keine Synergieeffekte durch eine gemeinsame Haushaltsführung erzielen. Wir fordern kurzfristig, den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu erhöhen und an den Grundfreibetrag für Erwachsene zu koppeln. Langfristig fordern wir eine Politik, die auf Gleichstellung und eine eigenständige Existenzsicherung ausgerichtet ist – ein Ziel, das durch eine Individualbesteuerung zu erreichen ist. Im Sozialrecht fordern wir einen eigenständigen Leistungsanspruch statt abgeleiteter indirekter Ansprüche durch den*die Ehegatt*in.
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