Armut Alleinerziehender und ihrer Kinder verhindern

Auszug aus dem VAMV-Grundsatzprogramm:

Armut ist kein persönliches, sondern ein gesellschaftliches Versagen. Um Armut zu verhindern, müssen Eltern Beruf und Familie gut miteinander vereinbaren können und für ihre Erwerbstätigkeit ein auskömmliches Einkommen erhalten. Wo diese Möglichkeiten nicht gegeben sind, müssen Sozialleistungen dafür sorgen, dass alle Familien gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Wir setzen uns für ein gesellschaftliches Solidarsystem ein, in dem soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Kinder groß geschrieben werden.

Wir wollen, dass auch Menschen, die Sozialleistungen beziehen, in Würde und jenseits von Armut leben können: Die sozialrechtlichen Regelsätze müssen so hoch sein, dass sie den tatsächlichen Bedarfen entsprechen und vor Armut schützen.

Kindern getrennter Eltern im SGB II muss es möglich sein, Kontakt zu beiden Elternteilen zu pflegen und ausreichend Geld zum Leben zur Verfügung zu haben. Das Aufteilen des Sozialgeldes nach „Umgangstagen“ schürt Interessenskonflikte zwischen den Eltern über Umgang und Existenzsicherung. Mehr Umgang führt nicht zu Einsparungen am Lebensmittelpunkt der Kinder bei Fixkosten, notwendigen Anschaffungen etc. Was nicht gespart wird, darf bei Alleinerziehenden auch nicht gekürzt werden. Aber auch der Elternteil, der den Umgang mit dem Kind pflegt, braucht im SGB II zusätzliche Mittel, um das Kind während der Umgangstage entsprechend versorgen zu können. Wir fordern, hierfür einen Umgangsmehrbedarf einzuführen. Je mehr Umgang ein Elternteil hat, desto höher muss die Pauschale ausfallen.

Wir fordern, die Bedarfsgemeinschaft im SGB II durch eine Individualisierung von Ansprüchen zu ersetzen. Das Kindergeld oder eine zukünftige Kindergrundsicherung sind für das Kind bestimmt und dürfen nicht dafür verwendet werden, den Bedarf der Eltern zu decken. Die Bedarfsgemeinschaft im SGB II ist für Alleinerziehende, die mit einem*r neuen Partner*in zusammenziehen wollen, eine große Hürde: Ab dem ersten Tag ist der*die neue Lebenspartner*in Teil der Bedarfsgemeinschaft und damit in der Pflicht, Alleinerziehende und deren Kinder zu unterhalten. Dadurch entfallen möglicherweise aufseiten der Alleinerziehenden und deren Kinder die bisherigen SGB II-Ansprüche vollständig. Wir fordern daher, dass eine individuelle Absicherung die bisherige staatlich verordnete finanzielle Abhängigkeit ersetzt.

Zu einem menschenwürdigen Leben gehört auch die soziokulturelle Teilhabe: Dabei sein, wenn andere sich im Café treffen, zum Kinobesuch auch mal „ja“ sagen können, den Kindergeburtstag feiern. Solange es keine kostenfreie Infrastruktur für Kinder gibt, die eine soziokulturelle Teilhabe ermöglicht, muss der SGB II-Regelsatz diese Lücke schließen. Sachleistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind in Gesetzesform gegossenes Misstrauen gegenüber den Eltern und werden der Lebensrealität von Kindern nicht gerecht. Wir fordern, dass der Regelsatz nach oben angepasst wird, so dass soziokulturelle Teilhabe auch für Kinder aus armen Familien Realität wird.

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