Anhörung: Kinderbonus statt Elternbonus!
Berlin, 22. Juni 2020. Der Finanzausschuss berät heute steuerliche Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Coronakrise. Auch der Kinderbonus in Höhe von 300 Euro ist Teil des Gesetzespaktes. Hierzu erklärt Miriam Hoheisel, Geschäftsführerin des Verbandes allein-erziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV), die als Sachverständige den VAMV bei der Anhörung vertritt:
„Wir begrüßen grundsätzlich, dass Familien durch den Kinderbonus bei der Bewältigung der Krise unterstützt werden, denn Familien tragen schwer an der Krise. Allerdings sind 300 Euro nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Sehr kritisch sehen wir, dass der Kinderbonus hälftig mit dem Kindesunterhalt verrechnet werden soll: Unterm Strich kommen nur 150 Euro in der Haushaltskasse von Alleinerziehenden an. Was beim Kindergeld seine Berechtigung hat, ist beim Kinderbonus nicht angemessen! Alleinerziehende haben typischerweise Mehrausgaben wegen der Krise, etwa weil das Mittagessen in Schule und Kita weggefallen ist und günstige Lebensmittel gleichzeitig zur Mangelware wurden. Der Kinderbonus wird dort gebraucht, wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat, da hier die Kosten für das Kind entstehen. Wir wollen einen Kinderbonus und keinen Elternbonus – deshalb fordern wir den vollen Kinderbonus für Alleinerziehende! Fürs Wechselmodell schlagen wir eine hälftige Verteilung des Kinderbonus in den paritätisch betreuenden Haushalten vor.
Den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu verdoppeln, begrüßen wir als VAMV! Die Krise hat Allerziehende besonders hart getroffen und ihre Mehrbelastung weiter potenziert. Wir haben es allerdings mit einer dauerhaften Mehrbelastung von Alleinziehenden zu tun – deshalb sollte auch der Entlastungsbetrag dauerhaft erhöht werden und nicht nur für zwei Jahre! Trotz Verdoppelung ist der Entlastungsbetrag weiter zu niedrig, um Alleinerziehende in vergleichbarer Weise wie Ehepaare zu entlasten. Insgesamt brauchen wir bei der Familienbesteuerung den Mut für grundlegende Reformen, um für Steuergerechtigkeit für Alleinziehende zu sorgen und um der Vielfalt von Familienformen gerecht zu werden. Als VAMV plädieren wir für einen Systemwechsel hin zu einer Kindergrundsicherung in Kombination mit einer Individualbesteuerung, statt der bestehenden Besteuerung nach Familienform.“
Der VAMV hat einen Formulierungsvorschlag für das geplante Gesetz vorgelegt, mit dem sichergestellt werden kann, dass der Kinderbonus voll bei den Alleinerziehenden ankommt.