Kinderarmut: Koalitionäre müssen Kinderzuschlag für Alleinerziehende reformieren
Berlin, 22. Januar 2018. Damit der erweiterte Unterhaltsvorschuss gegen Kinderarmut in allen Einelternfamilien wirkt, muss die
Schnittstelle zum Kinderzuschlag reformiert werden. Eine aktuelle Umfrage des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
(VAMV) zeigt: Alleinerziehende mit kleinen Einkommen können durch den Ausbau des Unterhaltsvorschuss schlechter gestellt werden.
Finanziell profitieren Einelternfamilien ohne Ansprüche auf andere Sozialleistungen.
Viele Alleinerziehende mit kleinem Gehalt erhielten bisher Kinderzuschlag, Wohngeld und Leistungen nach dem Bildungs- und
Teilhabepaket. Dort wirkt der Unterhaltsvorschuss anspruchsmindernd. Betroffene rechneten uns vor, dass der Unterhaltsvorschuss
die Kürzung oder gar den Verlust anderer Leistungen nicht ausgleichen kann. Außerdem gibt es in manchen Kommunen zu Beginn des
Jahres 2018 immer noch Einelternfamilien, welche auf die Bearbeitung ihres Antrags auf Unterhaltsvorschuss warten.
Erika Biehn, Bundesvorsitzende des VAMV :
„Nachdem sich CDU/CSU und SPD bei den Sondierungsgesprächen auf die Bekämpfung von Kinderarmut verständigt haben, sollten sie im
Koalitionsvertrag dringend Verbesserungen für Einelternfamilien bei diesen Sozialleistungen vereinbaren. Der VAMV fordert seit der
Einführung des Kinderzuschlags in 2005, den Unterhaltsvorschuss nicht mehr als Einkommen des Kindes bei der Leistung anzurechnen.
Nun kann dieses Problem nicht länger ignoriert werden. Bis zu einer gesetzlichen Änderung sollten Alleinerziehende zwischen
Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss wählen können. Zudem ist unverständlich, dass immer noch nicht alle Anträge vom Sommer
letzten Jahres bearbeitet sind. Das gilt insbesondere, nachdem die Kommunen ein zusätzliches halbes Jahr erhalten haben, um sich
personell und organisatorisch auf die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorzubereiten.“
Zwischen September und Dezember 2017 forderte der VAMV Alleinerziehende auf, von ihren Erfahrungen mit den Behörden und ihrer
finanziellen Situation vor und nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zu berichten. Die Antworten von 38 Alleinerziehenden
aus dem gesamten Bundesgebiet zeigen exemplarisch, auf welche Probleme Einelternfamilien stoßen, die Anspruch auf erweiterten
Unterhaltsvorschuss haben. Mit der Begrenzung des Anspruchs bis zum 12. Lebensjahr des Kindes und der maximalen Bezugsdauer von
72 Monaten wurden zum 1. Juli 2017 endlich zwei lebensferne Regelungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz gestrichen.
Die ausführliche Auswertung unserer Umfrage inklusive anschaulicher Fallbeispiele finden Sie hier.