60 Jahre sind genug – Resolution gegen das Ehegattensplitting
Essen, 22.03.2018. Die Bundesrepublik hat vor 60 Jahren das Ehegattensplitting als ein Besteuerungsverfahren für Eheleute eingeführt. Die Mitgliederversammlung des VAMV NRW hat nun festgehalten, dass die staatliche Förderung in Höhe von jährlich insgesamt 24 Milliarden Euro ausdrücklich nicht an das Vorhandensein von Kindern gebunden ist, sondern an den Trauschein. Das Ehegattensplitting ist damit keine Familienförderung. Die Mitgliederversammlung des VAMV NRW beurteilt das Ehegattensplitting als ungerecht und fordert die Politik auf, eine gerechte Förderung für alle Familien einzuführen. „Das Ehegattensplitting war nie als Familienförderung gedacht“, sagt Nicola Berkhoff, Vorstandsfrau des VAMV NRW. „Tatsächlich hat die Politik es genutzt, um die Erwerbsarbeit für Frauen unattraktiv zu machen“. Ein Ziel, das kein Politiker heute noch ernsthaft verfolgen würde.
Wer heute Familien fördern möchte, kann nicht mit Steuermodellen wie Ehegatten- oder Familiensplitting arbeiten. In beiden Modellen werden Kinder nicht gleichbehandelt, sondern am Einkommen der Eltern gemessen. Eltern, die viel verdienen, bekommen eine hohe Entlastung für ihr Kind; wer wenig oder gar nichts verdient, dem bleibt nur das Kindergeld. „Wir brauchen einen Systemwechsel hin zu einer Förderung, die vom Kind ausgeht, wie es beispielsweise die Kindergrundsicherung macht“, fordert deshalb Nicola Berkhoff. In der Kindergrundsicherung in Höhe von 619 Euro im Monat sind sämtliche kindbezogenen Transfers wie Sozialgeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschussleistungen, Kinderzuschlag usw. zusammengefasst. Die Kindergrundsicherung schafft im Gegensatz zu den genannten Steuermodellen soziale Gerechtigkeit und stellt eine direkte Förderung von Kindern dar, unabhängig von Familienform und Einkommen der Eltern.