vamv_wahlflyer_2024Berlin, 15.11.2024. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. hat seine Wahlforderungen zu den anstehenden vorzeitigen Bundestagswahlen veröffentlicht. Er setzt damit Leitplanken dafür, was eine gute Politik für Alleinerziehende in der nächsten Legislaturperiode ausmacht.

Daniela Jaspers, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e.V. sagt dazu: „Mit dem Aus der Ampel sind wichtige Gesetzesvorhaben geplatzt, wie zum Beispiel die Kindergrundsicherung oder die geplanten Reformen im Familienrecht sowie das Gewalthilfegesetz. Auch die Steuergutschrift für Alleinerziehende ist offengeblieben. Wir bedauern das, denn es ist dringend notwendig, Kinderarmut in Einelternfamilien effektiv zu bekämpfen und den Gewaltschutz bei häuslicher Gewalt zu verbessern. Umso mehr hoffen wir, dass die nächste Bundesregierung die offenen Baustellen zu einem guten Ende führt.“

„Alleinerziehende und ihre Kinder sind zu 41 Prozent überproportional von Armut betroffen. Eine gute Politik für Einelternfamilien muss für die Gleichstellung aller Familienformen sorgen. Aktuell sind Alleinerziehende gegenüber Verheirateten, die deutlich stärker vom Ehegattensplitting profitieren, steuerlich benachteiligt. Der jetzige Entlastungsbetrag muss deshalb in eine Steuergutschrift umgewandelt werden, die auch Alleinerziehende mit kleinen Einkommen erreicht.

Außerdem müssen unbürokratische Familienleistungen in angemessener Höhe und das Unterhaltsrecht sicherstellen, dass Trennungskinder bei beiden Eltern genug Geld zum Leben haben, bei Betreuung in zwei Haushalten müssen somit Mehrbedarfe berücksichtigt werden. Dafür ist es wichtig, die Folgen von allen Umgangsmodellen auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln und Übergangfristen für Elternteile zu berücksichtigten, die während der Partnerschaft für die Kindererziehung beruflich zurückgesteckt haben. Kinder, die keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, dürfen nicht mehr benachteiligt werden: analog zum Unterhalt ist auf den Unterhaltsvorschuss nur das halbe Kindergeld anzurechnen.

Im Familienrecht müssen die Vielfalt an Umgangsmodellen und der Anspruch auf eine ergebnisoffene Beratung für ratsuchende Eltern erhalten bleiben. Es gilt weiterhin, ein flächendeckendes Angebot an qualitativ guter, bedarfsgerechter, verlässlicher und möglichst kostenfreier Kinderbetreuung zu schaffen, damit Alleinerziehende den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder durch ihre Erwerbstätigkeit sichern können“, so Jaspers weiter.