Kinderbetreuungskosten
Kinderbetreuungskosten sind steuerlich absetzbar
Alleinerziehende können Kinderbetreuungskosten für Kinder, die noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, steuerlich absetzen. Das Finanzamt erkennt zwei Drittel der tatsächlich entstandenen Kosten für Kita, Kindergarten Tagesmutter(-vater) und Au Pair an, maximal pro Kind 4.000 Euro im Jahr. Die Kosten sind mit Belegen nachzuweisen.
Die angerechneten Betreuungskosten zieht das Finanzamt im Rahmen der jährlichen Steuererklärung vom zu versteuernden Einkommen ab und weist dies im Steuerbescheid aus. Es empfiehlt sich, den Steuerbescheid diesbezüglich genau zu prüfen, da das offizielle Formular zur Einkommensteuererklärung bei der Angabe der Kinderbetreuungskosten zu Missverständnissen führen kann.