Kinderfreizeitbonus beantragen!
Als Teil des „Aufholpakets“ für Kinder und Jugendliche können Familien mit k(l)einen Einkommen im August einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro erhalten.
Die Einmalzahlung wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet und auch nicht auf den Unterhalt.
Bei getrennten Eltern erhält der Elternteil, der das Kindergeld bezieht, ggf. auch den Kinderfreizeitbonus.
Achtung: Die Auszahlung läuft nur bei Bezug des Kinderzuschlags automatisch.
Familien, die Familien, die ausschließlich Wohngeld oder Sozialhilfe für ihr Kind erhalten – und keinen Kinderzuschlag – müssen einen Antrag stellen!.
Nähere Informationen und Link zum Antrag unter:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus