Bei der Anhörung des Finanzausschusses am 28. September 2020 zur geplanten Erhöhung des Kindergeldes/der Kinderfreibeträge war der VAMV als Sachverständige geladen.
Grundsätzlich begrüßt der VAMV, dass die Bundesregierung die staatliche Unterstützung für Familien mit Kindern verbessern möchte. Kritisch sieht der VAMV allerdings, dass die geplanten Verbesserungen nicht alle Familien erreichen werden, insbesondere Familien mit kleinen bzw. keinen Einkommen und Alleinerziehende werden wenig profitieren. Die Auswirkungen auf den Kindesunterhalt sind nicht ausreichend berücksichtigt. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Die Erhöhung der Freibeträge und des Kindesgeldes vergrößert das Auseinanderdriften des steuer- und unterhaltsrechtlichen Existenzminimums. Wird dieser Gesetzentwurf zum Gesetz und bleibt die Mindestunterhaltsverordnung für 2021 unverändert, wird der Unterhaltsvorschuss 2021 sogar um 5 Euro sinken und der Zahlbetrag in der untersten Stufe der Düsseldorfer Tabelle lediglich um 2,50 Euro im Monat steigen – obwohl die Kinderfreibeträge und somit das steuerliche Existenzminimum eines Kindes um satte 48 Euro im Monat steigen.
Insgesamt bedauert der VAMV, dass der vorliegende Gesetzentwurf erneut lediglich das bestehende System des Familienleistungsausgleichs inklusive seiner sozialen Schieflage fortschreibt, statt den grundsätzlichen Reformbedarf hin zu einer Kindergrundsicherung anzugehen, um überhaupt alle Familienformen gleichermaßen erreichen zu können.
Die vollständige Stellungnahme steht hier als Download für Sie bereit.