Sozialhilfe

Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld

Können Sie Ihren Lebensunterhalt weder durch eigenes Einkommen oder Vermögen, noch durch Unterhaltszahlungen
bestreiten, dann sollten Sie für sich Arbeitslosengeld II (ALG II) und Sozialgeld für Ihr Kind beantragen.
Anträge gibt es bei den örtlichen Jobcentern.

Das ALG II und das Sozialgeld wurden 2005 mit dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), der so genannten Grundsicherung
für Arbeitsuchende eingeführt. Gleichzeitig wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe in ihrer bisherigen
Form abgeschafft. Das SGB II soll dazu beitragen, dass Arbeitsuchende ihren Lebensunterhalt unabhängig von der
Grundsicherung bestreiten können oder wenigstens ihre Hilfebedürftigkeit verringert wird. Vorrangig sollen Maßnahmen
eingesetzt werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbsmöglichkeit ermöglichen.

Weitere Tipps und Informationen finden sie unter vamv -Arbeitslosengeld II (ALG II)und Sozialgeld

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