Reform Kindesunterhalt: Alleinerziehende fordern Solidarität nach Trennung!

Berlin, 25. September 2019. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) stellt heute Eckpunkte für eine Reform des Kindesunterhaltsrechts vor. „Kernelement einer Reform muss die Einführung eines Grundsatzes familiärer Solidarität nach Trennung sein“ erläutert Daniela Jaspers, VAMV-Bundesvorsitzende, „damit die Existenz von Kindern im Haushalt beider Eltern gut gesichert ist.“

Bislang bekannt gewordene Reformideen der FDP und des Deutschen Juristentages sehen vor, ab 30 Prozent Mitbetreuung durch den Vater die Mutter dazu zu verpflichten, Barunterhalt für das Kind zu erwirtschaften. „90 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. Wie sollen sie das unter den derzeitigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen schaffen?“ fragt Jaspers. „Vor der Trennung hat überwiegend die Teilzeit der Mütter die Karriere von Vätern ermöglicht. Nach der Trennung stehen die Mütter wegen der geleisteten Familienarbeit mit deutlich schlechteren Erwerbschancen da. Bereits jetzt sparen die Mütter am eigenen Leibe, um den unzu-reichenden Kindesunterhalt aufzustocken und den eigenen Lebensunterhalt zu verdienen“, mahnt Jaspers.

Anfang September vorgestellte Daten des Familienministeriums belegen, dass fast 50 Prozent der unterhaltsverpflichteten Väter nicht zahlen, obwohl sie dazu in der Lage wären. „Diese fehlende Solidarität mit den Müttern und Kindern muss der Gesetzgeber jetzt einfordern“, verlangt Jaspers. „Dafür brauchen wir statt einer Barunter-haltspflicht für Mütter, die gleichzeitig bis zu 70 Prozent der Betreu-ung stemmen sollen, ein faires Stufenmodell beim Kindesunterhalt!“

Erst im paritätischen Wechselmodell kann eine Barunterhaltspflicht beider Eltern fair sein. Aber auch hier ist Solidarität gefragt. Mütter, die durch familienbedingte Nachteile in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, brauchen Übergangsfristen um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, bevor sie Kindesunterhalt verdienen können. Das gilt für die wenigen Väter, die für die Kinderbetreuung vor der Trennung beruflich mehr als die Mutter zurückgesteckt haben, selbstverständlich ebenso.

Erst im paritätischen Wechselmodell kann eine Barunterhaltspflicht beider Eltern fair sein. Aber auch hier ist Solidarität gefragt. Mütter, die durch familienbedingte Nachteile in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, brauchen Übergangsfristen um am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, bevor sie Kindesunterhalt verdienen können. Das gilt für die wenigen Väter, die für die Kinderbetreuung vor der Trennung beruflich mehr als die Mutter zurückgesteckt haben, selbstverständlich ebenso.