Neben der positiven Bewertung einer Gesetzesinitiative zum Anspruch auf Ganztagsförderung im Grundschulalter noch in dieser Legislatur kritisiert die AGF, dass der Entwurf keinerlei Qualitätsanforderungen enthält. Nicht einmal der Weg zu einer hohen Betreuungsqualität sei erkennbar. Auch im Hinblick auf die im Gesetz vorgesehenen finanziellen Mittel erscheint die Gewährleistung einer guten Qualität zweifelhaft.
Für die Familienverbände ist die Betreuungsqualität ein entscheidender Punkt: Denn, ob der Ganztag im Grundschulalter die erhofften pädagogischen und gesellschaftlichen Effekte – neben der Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie – erreicht, hängt maßgeblich von der inhaltlichen und qualitativen Ausgestaltung der Angebote ab.
Die Familienorganisationen haben in unterschiedlichen Veröffentlichungen auf die Notwendigkeit eines Rechts auf Ganztagsbetreuung hingewiesen. Die Bundesregierung kommt mit dem Entwurf auf ein Gesetz zur Förderung des Ganztags nun ihrem Koalitionsvertrag sowie den zahlreichen Forderungen der Expert/innen nach, indem zum 1. August 2025 die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder durch Anpassung des Achten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen wird.
Es ist jedoch sehr bedauerlich, dass es nicht frühzeitiger zu diesen wichtigen Schritten kommen konnte, die eine der Bedeutung entsprechenden Auseinandersetzung ermöglicht hätte.