Für einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche – §219a StGB aufheben!

In einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD fordern das Zukunftsforum Familie (ZFF) und der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) gemeinsam mit einem breiten Bündnis von 26 Verbänden und Organisationen den §219a StGB aufzuheben. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Der VAMV unterstützt die Forderungen und hat den Brief unterzeichnet.

O F F E N E R B R I E F – M E D I E N M I T T E I L U N G
An
die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley,
den Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn,
die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Franziska Giffey,
den Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder
die Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Andrea Nahles

Berlin, 23. April 2018

Wir, die unterzeichnenden Verbände, fordern Sie auf, Frauen freien Zugang zu sachlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zu gewähren und §219a StGB aufzuheben. Angesichts zahlreicher Klagen gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und darüber auch öffentlich informieren,drängt die Zeit!

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Barley,
sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Giffey,
sehr geehrter Herr Kauder,
sehr geehrte Frau Nahles,

Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Dazu gehört neben dem Informationsrecht auch das Recht auf freie Wahl einer Ärztin bzw. eines Arztes. §219aStGB schränkt diese Rechte wesentlich ein: Er stellt nicht nur „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe. §219a StGB erschwert Schwangeren den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs.Ärztinnen und Ärzte stoßen auf eine widersprüchliche Rechtslage. Sie dürfen zwar unterbestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind aber nicht berechtigt, öffentlich darüber zu informieren.

Berufswidrige Werbung – das heißt anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung – ist ohnehin im Berufsrecht der Ärztinnen und Ärzte verboten.

Wir, die unterzeichnenden Verbände, fordern, dass Ärztinnen und Ärzte ohne Risiko vorStrafverfolgung darüber informieren dürfen, wie, wo und durch wen straflose
Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Frauen benötigen einen niedrigschwelligen Zugang zu sachlichen Informationen über medizinische Möglichkeiten und Implikationen eines Schwangerschaftsabbruchs sowie über Ärztinnen und Ärzte in erreichbarer Nähe, die ihn ausführen. Diese sachlichen Informationen sind keine „Werbung“ und sie dürfen nicht als solche interpretiert werden. Frauen muss ermöglicht werden, sich über Schwangerschaftsabbrüche und über Ärztinnen und Ärzte, die sie durchführen, zu informieren.

Wir fordern Sie auf: Garantieren Sie umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und heben Sie den §219a StGB auf! Schaffen Sie Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte